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Frist für Meldung von Aus­lands­zah­lun­gen für 2011 bis Ende März ausgedehnt


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Frist für Meldung von Aus­lands­zah­lun­gen für 2011 bis Ende März ausgedehnt

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2012 

Wie letztens berich­tet (KI 02/12) sind bestimm­te Aus­lands­zah­lun­gen (Meldung gem. § 109b EStG) in einem Kalen­der­jahr bis spä­tes­tens Ende Februar des Fol­ge­jah­res zu melden. Ent­spre­chen­de Zah­lun­gen im Kalen­der­jahr 2011 wären daher grund­sätz­lich bis Ende Februar 2012 zu melden gewesen. Einer BMF-Infor­ma­ti­on von Anfang Februar folgend kommt es nun zu einer ein­ma­li­gen Aus­deh­nung dieser Frist bis Ende März 2012! Aus­lands­zah­lun­gen im Jahr 2011, die der Mit­tei­lungs­ver­pflich­tung gem. § 109b EStG unter­lie­gen, müssen demnach erst bis Ende März 2012 (in elek­tro­ni­scher Form) gemeldet werden. Die elek­tro­ni­sche Meldung mittels ELDA soll frü­hes­tens ab 1. März 2012 tech­nisch möglich sein.

Bild: © nyul — Fotolia