Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.lassacher.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Begut­ach­tungs­ent­wurf Novelle Finanzstrafgesetz


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Begut­ach­tungs­ent­wurf Novelle Finanzstrafgesetz

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2013 

Seit 7. Mai liegt der Begut­ach­tungs­ent­wurf einer Novelle zum Finanz­straf­ge­setz vor. Mit dieser Novelle sollen ins­be­son­de­re zwei EU-Richt­li­ni­en (Recht auf Dol­met­sch­leis­tun­gen und Über­set­zun­gen im Straf­ver­fah­ren sowie Recht auf Beleh­rung und Unter­rich­tung) umge­setzt werden. Beide Richt­li­ni­en sehen eine Aus­wei­tung der Rechte der Beschul­dig­ten vor, die eine Anpas­sung der derzeit im Finanz­straf­ge­setz bestehen­den Rege­lun­gen not­wen­dig machen.

Ein weiterer Ände­rungs­vor­schlag wurde durch ein VfGH-Erkennt­nis (GZ B1070/11 vom 11.10.2012) her­vor­ge­ru­fen. Nach diesem Erkennt­nis sind aufgrund des Gleich­heits­sat­zes auch für den Vollzug von im ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen Finanz­straf­ver­fah­ren ver­häng­ten Ersatz­frei­heits­stra­fen die Erbrin­gung gemein­nüt­zi­ger Leis­tun­gen zulässig. Betrof­fen sind in einem ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen (nicht gericht­li­chen) Finanz­straf­ver­fah­ren bestraf­te Personen, bei denen die ver­häng­te Geld­stra­fe unein­bring­lich ist und daher die fest­ge­setz­te Ersatz­frei­heits­stra­fe voll­zo­gen wird. Diese Ände­run­gen sollen noch im Jahr 2013 in Kraft treten. Wir werden Sie über die weitere Ent­wick­lung selbst­ver­ständ­lich informieren. 

Bild: © a_korn — Fotolia