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Service-Entgelt 2014 für die E‑Card und Ände­run­gen bei der Anmel­dung von Dienst­neh­mern bei Personengesellschaften


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Service-Entgelt 2014 für die E‑Card und Ände­run­gen bei der Anmel­dung von Dienst­neh­mern bei Personengesellschaften

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2013 

Das Service-Entgelt für die E‑Card wird für 2014 um 0,3 € auf 10,3 € erhöht. Neu ist eine Befrei­ung für mit­ver­si­cher­te Ehe­gat­ten, ein­ge­tra­ge­ne Partner oder Lebens­ge­fähr­ten. Befrei­un­gen bestehen auch wei­ter­hin wie bisher für mit­ver­si­cher­te Kinder. Dienst­ge­ber müssen bei der Lohn­ver­rech­nung für November das Service-Entgelt für 2014 ein­be­hal­ten und bis spä­tes­tens 16.12.2013 an die Gebiets­kran­ken­kas­se überweisen.

Neu ab 1.1.2014 ist, dass Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten An- und Abmel­dun­gen von Dienst­neh­mern aus­nahms­los über ELDA (elek­tro­ni­sches Daten­aus­tausch­sys­tem mit den Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern) durch­füh­ren müssen. Mel­dun­gen in Papier­form stellen einen sank­tio­nier­ba­ren Mel­de­ver­stoß dar.