Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.lassacher.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Kurz-Info: Kein Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand für ein­tä­gi­ge Reise


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Kurz-Info: Kein Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand für ein­tä­gi­ge Reise

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Während die an Dienst­neh­mer bezahl­ten Tages­gel­der ab einer Min­dest­dau­er der Reise von drei Stunden ohne Min­dest­ent­fer­nung lohn­steu­er­frei sind, ver­wei­gert der Fiskus den Selb­stän­di­gen die Gel­tend­ma­chung des Tages­gel­des für die ein­tä­gi­ge Reise, weil in diesem Fall laut Ansicht des UFS 19.3.2004 die Mehr­auf­wen­dun­gen durch die Mitnahme einer Jause(!) ver­mie­den werden können. Diese Rechts­an­sicht ist aber weder aus § 4(5) noch § 16 Z 9, die gleich­lau­tend auf § 26 Z 4 EStG ver­wei­sen, ableit­bar und wider­spricht daher dem Gleichheitsgrundsatz.

Bild: © Henry Schmitt — Fotolia