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Kurz-Info: Anhebung der Pau­scha­lie­rungs­gren­zen für Land- und Forst­wirt­schaft ab 2023


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Kurz-Info: Anhebung der Pau­scha­lie­rungs­gren­zen für Land- und Forst­wirt­schaft ab 2023

Kate­go­rien: Klienten-Info , Land­wir­te-Info

Januar 2023 

Die land- und forst­wirt­schaft­li­chen Pau­scha­lie­rungs­gren­zen gem. Land- und Forst­wirt­schaft-Pau­scha­lie­rungs­ver­ord­nung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Ver­an­la­gung 2023 ange­ho­ben worden:

  • Anhebung der Jah­res­um­satz­gren­ze für die Anwen­dung der Pau­scha­lie­rungs­ver­ord­nung auf 600.000 €.
  • Anhebung der Ein­heits­wert-Grenze des Betrie­bes für die Anwen­dung der Teil­pau­scha­lie­rung auf 165.000 €.
  • Anhebung der Ein­nah­men­gren­ze für land- und forst­wirt­schaft­li­che Neben­tä­tig­kei­ten auf 45.000 €.

Bild: © Adobe Stock — ValentinValkov