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Klienten-Info — Archiv

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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.lassacher.at/

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Kurz-Info: Zwang zum Rück­erstat­tungs­ver­fah­ren der Abzug­steu­er gelockert


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Kurz-Info: Zwang zum Rück­erstat­tungs­ver­fah­ren der Abzug­steu­er gelockert

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2006 

Das BMF hat die in der DBA-Ent­las­tungs­VO (Hinweis auf Klienten-Info November 2005) vor­ge­se­he­ne strenge Ent­las­tungs­sper­re für Arbeits­kräf­te­ge­stel­lungs­ver­gü­tun­gen an Aus­län­der mit VO BGBl. II Nr. 44/2006 gelo­ckert. Demnach können der­ar­ti­ge Ver­gü­tun­gen von dem in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vor­ge­se­he­nen 20%igen Steu­er­ab­zug an der Quelle ent­las­tet werden. Vor­aus­set­zung ist, dass keine Umge­hungs­ge­stal­tung vorliegt und das aus­län­di­sche Arbeits­kräf­te­über­las­sungs­un­ter­neh­men oder der inlän­di­sche Gestel­lungs­un­ter­neh­mer für die über­las­se­nen Arbeits­kräf­te die gesetz­li­chen Pflich­ten erfüllt, welche für die Lohn­steu­er­ab­fuhr bestehen. Für die Befrei­ung ist über Antrag das Finanz­amt Bruck Eisen­stadt Oberwart zustän­dig, welches bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen einen Befrei­ungs­schein ausstellt.

Bild: © B. Wylezich — Fotolia