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Die Adresse lautet:
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Auto­bahn­vi­gnet­te als Weih­nachts­ge­schenk nicht steuerbegünstigt


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Auto­bahn­vi­gnet­te als Weih­nachts­ge­schenk nicht steuerbegünstigt

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2006 

Der UFS Wien hat am 16.1.06, RV/0491‑W/05 ent­schie­den, dass im Rahmen einer Weih­nachts­fei­er an Dienst­neh­mer geschenk­te Auto­bahn­vi­gnet­ten nicht als übliche Sach­zu­wen­dung anzu­se­hen sind und somit nicht nach § 3 Abs. 1 Z 14 EStG lohn­steu­er­frei behan­delt werden können. Begrün­det wird dies (VwGH 91/14/0060, 11.6.1991) damit, dass es sich bei einer Vignette um keine übliche Sach­zu­wen­dung handelt, da diese auch außer­halb der Ver­an­stal­tung ver­wert­bar ist und über eine kleine Auf­merk­sam­keit hinaus geht.
Welche Aus­wir­kun­gen diese Ein­zel­fall­ent­schei­dung auf die gene­rel­le Behand­lung von Sach­zu­wen­dun­gen an Dienst­neh­mer hat, bleibt abzu­war­ten. Derzeit können übliche ange­mes­se­ne Sach­zu­wen­dun­gen bis zu einem Betrag von maximal € 186,- p.a. lohn­steu­er­frei gewährt werden, wenn es sich dabei um kleine Annehm­lich­kei­ten oder Auf­merk­sam­kei­ten handelt. Nach Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung zählen dazu bei­spiels­wei­se Gut­schei­ne und Geschenk­mün­zen, wenn diese nicht in Bargeld abgelöst werden können. 

Bild: © dusk — Fotolia