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Nachweis der Recht­zei­tig­keit einer mittels Finan­zOn­line ein­ge­brach­ten Berufung


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Nachweis der Recht­zei­tig­keit einer mittels Finan­zOn­line ein­ge­brach­ten Berufung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

April 2009 

Die öster­rei­chi­sche Finanz­ver­wal­tung hat in den letzten Jahren die elek­tro­ni­sche Ein­rei­chung von Steu­er­erklä­run­gen stark forciert. Bei allen Vor­tei­len, die der elek­tro­ni­sche Weg zwei­fels­frei bringt, können tech­ni­sche Probleme mitunter aber auch unan­ge­neh­me Folgen haben. In einem Ver­fah­ren vor dem UFS (Ent­schei­dung vom 11.11.2008, GZ RV/0275‑I/08) ging es darum, dass eine von der Steu­er­pflich­ti­gen elek­tro­nisch ein­ge­brach­te Berufung ohne ersicht­li­chem Grund beim Finanz­amt nicht ein­ge­gan­gen war. Ins­be­son­de­re hatte die Steu­er­pflich­ti­ge bei der elek­tro­ni­schen Eingabe keine Feh­ler­mel­dung erhalten. Sämt­li­che in einem bestimm­ten Zeitraum ein­ge­brach­ten Anbrin­gen sind jedoch im Nach­hin­ein unter dem Menü­punkt „Ein­ge­brach­te Anbrin­gen-Inhalt“ abrufbar. Die Steu­er­pflich­ti­ge hat im weiteren Ver­fah­ren einen solchen Ausdruck zum Beweis der auf elek­tro­ni­schem Weg über­mit­tel­ten Berufung vor­ge­legt. Anders als das Finanz­amt, das diesen Ausdruck nicht als Nachweis aner­kannt hat, hat der UFS der Steu­er­pflich­ti­gen Recht gegeben und die recht­zei­ti­ge Ein­brin­gung der Berufung bestä­tigt.

Bild: © ra2 studio — Fotolia