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Die Adresse lautet:
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Drohende Ver­wir­rung um die richtige Dat­um­schrei­bung ab 2001


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Drohende Ver­wir­rung um die richtige Dat­um­schrei­bung ab 2001

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2001 

Bei abge­kürz­ter Schreib­wei­se für das Jahr 2001 als “01” drohen Datums­ver­wechs­lun­gen. Wird wie bisher das Jahr zwei­stel­lig geschrie­ben, so ist nicht mehr klar, dass es sich um das Jahr handelt. Es könnte nämlich auch der Tag oder der Monat gemeint sein. Die Schreib­wei­se ist unter­schied­lich: In Kon­ti­nen­tal­eu­ro­pa (TT-MM-JJ), in Amerika (MM-TT-JJ) manchmal auch (JJ-TT-MM)
Der erste Februar 2001 kann demnach nume­risch geschrie­ben wie folgt aussehen:
01–02-01 oder 02–01-01 oder 01–01-02.
Die kon­ti­nen­ta­le Lesart würde die Schreib­wei­se 02–01-01 aber als den 2. Jänner 2001 bzw. 01–01-02 als den 1. Jänner 2002 inter­pre­tie­ren.
In Doku­men­ten, für welche das Datum wesent­lich ist (dazu zählen z.B. auch Fakturen für umsatz­steu­er­li­che Zwecke), sollte ab dem Jahr 2001 aus­schließ­lich die ISO-Norm 8601 mit Schreib­wei­se JJJJ-MM-TT (2001–02-01) ver­wen­det werden, um jeden Zweifel aus­zu­schlie­ßen. Zusätz­lich ist zu emp­feh­len, bei der Dat­um­schrei­bung — wenn sie Ver­trags­be­stand­teil ist — auch die Norm anzu­ge­ben, ins­be­son­de­re dann, wenn inter­na­tio­na­les Recht anzu­wen­den ist. Weiters ist anstelle des Punktes ein Bin­de­strich zu ver­wen­den.

Bild: © webdata — Fotolia