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Klienten-Info — Archiv

EURO-Über­wei­sun­gen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleich­viel wie Inlandsüberweisungen

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2003 

Dank einer EU-Ver­ord­nung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Har­mo­ni­sie­rung der Zah­lungs­sys­te­me, wodurch eine Ver­bil­li­gung von EURO-Bank­über­wei­sun­gen eintritt, wenn folgende Kri­te­ri­en vorliegen:

:: Die Über­wei­sung erfolgt in Euro, und zwar von einem Euro­kon­to auf ein anderes Euro­kon­to im EU-Raum
Belgien, Deutsch­land, Grie­chen­land, Spanien, Frank­reich, Irland, Italien, Luxem­burg, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Portugal, Finnland, Ver­ei­nig­tes König­reich, Schweden, Dänemark sowie Azoren, Madeira, Kana­ri­sche Inseln und Fran­zö­si­sche Über­see­de­par­te­ments (Gua­de­lou­pe, Mar­ti­ni­que, Réunion, Fran­zö­sisch Guyana).

:: Der Über­wei­sungs­be­trag darf nicht höher als € 12.500,- sein. (Ab 2006 € 50.000,-)

:: Der Zah­lungs­auf­trag beinhal­tet die Angabe der IBAN-Nummer des Emp­fän­gers, sowie den BIC-Code der Emp­fän­ger­bank.

:: Der Ver­wen­dungs­zweck darf maximal 35 Zeilen umfassen. 

Sonstige Hinweise:

  • Die per­sön­li­che IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kon­to­aus­zü­gen ausgedruckt.
  • Vor­beu­gend sollten bei Aus­lands­be­zie­hun­gen recht­zei­tig die ent­spre­chen­den Daten den Geschäfts­part­nern mit­ge­teilt bzw. von den Geschäfts­part­nern in Erfah­rung gebracht werden. — Eine EU-Stan­dard­über­wei­sung soll binnen 3 Tagen erledigt sein. (Bisher waren es 6 Tage) 
  • Schecks sind von dieser Regelung ausgenommen.

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