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Klienten-Info — Archiv

Neue amtliche Abschrei­bungs­ta­bel­len ab 1. Jänner 2001

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2003 

Die deutsche Finanz­ver­wal­tung hat neue Abschrei­bungs­ta­bel­len ver­öf­fent­licht, die im Internet unter www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern, nach­zu­le­sen sind. Die Afa-Sätze sind nicht in jedem Fall ver­bind­lich. Wenn aller­dings ohne beson­de­re Gründe davon abge­wi­chen wird, kommt es zu Pro­ble­men mit dem Fiskus. Da es in Öster­reich keine ver­gleich­ba­re Regelung gibt, sind die deut­schen Tabellen laut EStR 2000, RZ 3115 für die Anwen­dung auch in Öster­reich maßgebend.

:: Alte und neue Afa-Tabelle
Die neue Tabelle gilt für Anla­ge­gü­ter, die nach dem 31. Dezember 2000 ange­schafft oder her­ge­stellt worden sind. Die Nut­zungs­dau­er der alten Tabelle bleibt aller­dings maß­ge­bend bis das Wirt­schafts­gut abge­schrie­ben ist oder aus dem Betriebs­ver­mö­gen ausscheidet.

:: All­ge­mei­ne und beson­de­re Tabellen
Neben der all­ge­mei­nen Tabelle gibt es eine beson­de­re Tabelle (auch Branchen-Tabelle genannt), welche Vorrang genießt. 

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