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Klienten-Info — Archiv

Juris­ti­sche Person vor den Kadi?

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2003 

Die euro­päi­schen und völ­ker­recht­li­chen Rechts­ak­te sehen die straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung juris­ti­scher Personen vor. Die Frist für deren Ein­füh­rung ist bereits am 19. Juni 2002 abge­lau­fen. Öster­reich ist daher säumig. Die Dis­kus­si­on in Öster­reich geht in Richtung des gericht­li­chen Straf­ver­fah­rens, obwohl auch ein Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren inter­na­tio­nal möglich wäre. Betrof­fen sind ins­be­son­de­re Akti­en­ge­sell­schaf­ten und Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haftung.

:: Delikte
— Ver­mö­gens- und Fäl­schungs­de­lik­te
— Finanz­straf­ta­ten
— Verstöße gegen das Frem­den­ge­setz
— Verstöße gegen das Sucht­mit­tel­ge­setz
— Delikte gegen Leib und Leben

:: Tat­be­ge­hung
Die juris­ti­sche Person wird ver­ant­wort­lich, wenn eine Füh­rungs­per­son die Tat begangen hat. Es genügt aber bereits die man­geln­de Kon­trol­le, wenn die Straftat durch einen Mit­ar­bei­ter (z.B. Sexu­al­de­likt) begangen wurde. Eine effi­zi­en­te und nach­prüf­ba­re Über­wa­chung der Vorgänge im Unter­neh­men ist daher dringend anzuraten. 

:: Sank­tio­nen
Neben ver­pflich­ten­den umsatz­ab­hän­gi­gen Geld­stra­fen sind Verbote der Ausübung der Betriebs­ak­ti­vi­tä­ten, die rich­ter­li­che Aufsicht und der Aus­schluss von der Vergabe öffent­li­cher Aufträge vorgesehen.

:: Schluss­be­mer­kung
Für das öster­rei­chi­sche Recht wird die Ein­füh­rung dieser gesetz­li­chen Bestim­mun­gen Neuland bedeuten. Nach Gesetz­wer­dung wird in diesem Medium näheres aus­ge­führt. Es emp­fiehlt sich aber bereits heute der Auswahl von Füh­rungs­kräf­ten und deren Über­wa­chungs­maß­nah­men beson­de­re Auf­merk­sam­keit ange­dei­hen zu lassen. Ein Straf­ver­fah­ren kann die Existenz eines Unter­neh­mens gefährden.

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