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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Änderung beim Aus­fül­len vom Lohn­zet­tel für vor­über­ge­hend beschäf­tig­te Dienstnehmer

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2003 

Die bis­he­ri­ge (kom­pli­zier­te) Vor­gangs­wei­se laut RZ 1230 LStR 2002 wurde vom BMF als pra­xis­fremd erkannt und laut Lohn­steu­er­pro­to­koll 2003 wie folgt geändert: Da Bezüge gemäß § 69 Abs. 1 EStG pauschal end­be­steu­ert sind, sind sie für die Steu­er­ver­an­la­gung nicht erfor­der­lich. Zumal die neuen Lohn­zet­tel auch als Bei­trags­grund­la­gen­nach­weis für Sozi­al­ver­si­che­rungs­zwe­cke dienen, sind künftig nur die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Daten bekannt zu geben. Der lohn­steu­er­li­che Teil ist daher nicht auszufüllen.