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Kurz-Info: Bezugs­um­wand­lung nun doch steuerfrei

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2003 

Bisher unterlag eine bloße Bezugs­um­wand­lung grund­sätz­lich der Lohn­steu­er­pflicht. Eine erste — wenn auch nur beschei­de­ne — Auf­wei­chung erfolgte im Lohn­steu­er­pro­to­koll 2003.
Bietet der Arbeit­ge­ber nämlich allen Arbeit­neh­mern die Ein­räu­mung einer Zukunfts­si­che­rungs­maß­nah­me in Form einer Lebens­ver­si­che­rung an, wenn die Arbeit­neh­mer auf den ent­spre­chen­den Lohn­an­teil von € 300,- pro Jahr ver­zich­ten, dann bleibt die auf Grund dieses Lohn­ver­zich­tes gezahlte Ver­si­che­rungs­prä­mie steu­er­frei, selbst dann, wenn nicht alle Arbeit­neh­mer das Anbot annehmen. Das BMF beruft sich auf § 3 Abs. 1 Z 15 a EStG sowie RZ 81 LStR 2002.

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