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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Anspruchs­ver­zin­sung ab 1. Oktober

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2003 

Die Höhe der Anspruchs­zin­sen setzt sich aus den Dif­fe­renz­be­trä­gen (Nach­for­de­run­gen oder Gut­schrif­ten) an Ein­kom­men­steu­er und Kör­per­schaft­steu­er zusammen. Die Berech­nung erfolgt tage­wei­se in der Höhe von 2 % über dem Basis­zins­satz. Die Anspruchs­zin­sen betragen 3,47 %. Recht­zei­tig bedeutet nicht unbe­dingt, dass die ange­führ­ten Maß­nah­men bereits per 1. Oktober 2003 getrof­fen werden müssen. Über­stei­gen nämlich die Anspruchs­zin­sen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zin­sen­vor­schrei­bung. Darüber hinaus kann der zin­sen­freie Zeitraum mit fol­gen­der Formel berech­net werden:

(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)

:: Die Nach­for­de­rungs­zin­sen können ver­mie­den werden, durch rechtzeitige

  • Ein­rei­chung der Steuererklärungen
  • Ent­rich­tung einer Anzah­lung in der vor­aus­sicht­li­chen Höhe der zu erwar­ten­den Nach­zah­lung bzw.
  • mittels Kom­bi­na­ti­on von Ein­rei­chung der Steu­er­erklä­run­gen und Anzahlung.

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