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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Geschäfts­freun­de­be­wir­tung im Umsatzsteuerrecht


März 2004 

In der Klienten-Info Ausgabe Januar 2004 haben wir bereits auf den Sach­ver­halt EU-Wid­rig­keit des halben Vor­steu­er­ab­zu­ges von Bewir­tungs­kos­ten hin­ge­wie­sen. Auf Grund der aktu­el­len Recht­spre­chung des unab­hän­gi­gen Finanz­se­na­tes gelten rück­wir­kend mit 1. Februar 1999 für alle Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen, die der Werbung dienen und bei denen eine betrieb­li­che Ver­an­las­sung gegeben ist, eine Vor­steu­er­ab­zugs­fä­hig­keit im Ausmaß von 100 %. Gemäß § 299 BAO kann rück­wir­kend eine Bescheid­auf­he­bung bean­tragt werden.

Bild: © a_korn — Fotolia