Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Fall­frist 30. Juni 2004 für die Rück­erstat­tung von aus­län­di­schen Mehr­wert­steu­ern aus 2003


Juni 2004 

Die Antrag­stel­lung auf Rück­erstat­tung von im Ausland bezahl­ter Mehr­wert­steu­er ent­wi­ckelt sich immer mehr zu einer Spe­zi­al­dis­zi­plin des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts. Dem Antrag sind eine Unter­neh­mer­be­stä­ti­gung, die Ori­gi­nal­rech­nun­gen, diverse Listen, aus­ge­füll­te Fra­ge­bö­gen und unter­schied­li­che Doku­men­ta­tio­nen bei­zu­le­gen und an die zustän­di­ge aus­län­di­sche Finanz­be­hör­de bis spä­tes­tens 30. Juni 2004 einzureichen.

Erstat­tungs­fä­hig

sind Mehr­wert­steu­ern ins­be­son­de­re in Rech­nun­gen über: Auf­ent­halts- und Bewir­tungs­kos­ten, Treib­stoff, Kon­fe­ren­zen und Schu­lun­gen, Messen und Mar­ke­ting­ak­ti­vi­tä­ten, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Güter- und Per­so­nen­trans­port sowie Bera­tungs­kos­ten etc. 

Erstat­tungs­mög­lich­kei­ten nach Ländern

:: Dienst­leis­tun­gen
Luxem­burg, Nie­der­lan­de und Zypern erstat­ten die Mehr­wert­steu­er für alle Dienst­leis­tun­gen, Litauen dagegen vergütet keine. 

:: Schu­lun­gen
Außer Irland und Island gewähren alle EU-Länder eine unein­ge­schränk­te Mehrwertsteuervergütung. 

:: Bewir­tungs­kos­ten
Unein­ge­schränk­te Erstat­tung gewähren nur Spanien, Luxem­burg, Frank­reich, Polen, Ungarn und Zypern.

:: Treib­stoff
Während Deutsch­land, Estland, Groß­bri­tan­ni­en, Island, Luxem­burg, Nie­der­lan­de, Schweden, Schweiz, Spanien und Zypern volle Mehr­wert­steu­er­ver­gü­tung gewähren, gibt es in anderen Ländern Ein­schrän­kun­gen. Abschlie­ßend wird auf die ein­schlä­gi­gen Aus­füh­run­gen in der Klienten-Info April 2003 verwiesen.

Bild: © PascalR — Fotolia