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Kurz-Info: Eltern­teil­zeit

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2004 

In Betrie­ben mit durch­schnitt­lich mehr als 20 Arbeit­neh­mern haben ab 1. Juli 2004 Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren werden und deren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis bereits min­des­tens 3 Jahre gedauert hat, Anspruch auf Teil­zeit­be­schäf­ti­gung. Diese kann frü­hes­tens mit Ende der Schutz­frist beginnen und dauert bis zum 7. Geburts­tag oder einem späteren Schul­ein­tritt des Kindes. Der Eltern­teil hat nach Ablauf dieser Zeit ein Recht auf Rückkehr zur bis­he­ri­gen Arbeitszeit.

Bild: © Eisen­hans — Fotolia