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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Die all­ge­mei­ne Unfall­ver­si­che­rungs­an­stalt unter­stützt Klein­be­trie­be bei Ent­gelt­fort­zah­lung in Folge Unfall eines Dienstnehmers

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2004 

Zur Erin­ne­rung: Seit 1. Oktober 2002 über­nimmt die AUVA ab dem vierten Kran­ken­stands­tag in Folge eines Arbeits- oder Frei­zeit­un­falls eines Dienst­neh­mers in Betrie­ben bis zu 50 Mit­a­bei­tern die Hälfte der Ent­gelt­fort­zah­lung. Ange­merkt sei, dass die Arbeits­un­fäl­le nur 20 %, die der Frei­zeit­un­fäl­le dagegen 80 % der Kran­ken­stän­de ausmachen!

Bild: © Markus Bormann — Fotolia