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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Pri­vat­zim­mer­ver­mie­tung durch pau­scha­lier­ten Landwirt

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2004 

In der Juni-Klienten-Info wurde ein VwGH-Erkennt­nis zitiert, in dem ein pau­scha­lier­ter Landwirt mit dem Finanz­straf­recht in Konflikt geraten ist, weil er seine Ein­künf­te aus der Pri­vat­zim­mer­ver­mie­tung nicht dekla­riert hatte. Ergän­zend hiezu sei auf Tz 4193 EStR ver­wie­sen, wonach die Miet­ein­nah­men im Rahmen der sai­so­nal­be­ding­ten Zim­mer­ver­mie­tung bis zu 5 Betten mit der Pau­scha­lie­rung abge­gol­ten sind.
Bei der Ver­mie­tung von 6 bis 7 Betten liegt ein steu­er­pflich­ti­ger Neben­er­werb vor, bei dem ein Betriebs­aus­ga­ben­pau­scha­le in der Höhe von 50 % zusteht.
Bei Ver­mie­tung von mehr als 10 Betten handelt es sich um Ein­künf­te aus Gewerbebetrieb.

Bild: © rangizzz — Fotolia