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Kurz-Info: Anspruchs­ver­zin­sung für Steu­er­rück­stän­de 2003

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2004 wieder Anspruchs­zin­sen für Steu­er­rück­stän­de (ESt und KöSt) aus der Ver­an­la­gung 2003 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 3,47% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- über­stei­gen. Daraus errech­net sich ein zin­sen­frei­er Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0347 x erwar­te­te Nach­zah­lung). Die Anzah­lung ist unter der Bezeich­nung “E 1–12/2003” bzw. “K 1–12/2003” zu ent­rich­ten, wenn die Anspruchs­zin­sen ver­mie­den werden sollen. Durch recht­zei­ti­ge Abgabe der Steu­er­erklä­rung ist die Ver­mei­dung der Zinsen nicht gewähr­leis­tet, weil die Ver­zö­ge­rung des Steu­er­be­schei­des zulasten des Steu­er­pflich­ti­gen geht.

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