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Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Steu­er­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on von Lea­sing­ra­ten nach Autounfall

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Mit einem aus­schliess­lich betrieb­lich genutz­ten Lea­sing­fahr­zeug fuhr der Unter­neh­mer aus privaten Gründen auf einer Umwegstre­cke nach Hause und erlitt einen Total­scha­den am Fahrzeug. Die ver­ein­bar­ten Lea­sing­ra­ten für das nicht mehr nutzbare Fahrzeug mussten noch für einige Jahre bezahlt werden und wurden als Betriebs­aus­ga­ben geltend gemacht. Mit der Begrün­dung, dass der Auto­un­fall nicht auf einer betrieb­li­chen Fahrt, sondern auf einer aus privatem Anlass gewähl­ten Umwegstre­cke passiert sei, ver­wei­ger­te der VwGH 27.3.2003,99/15/0245 die Gel­tend­ma­chung als Betriebsausgabe.