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Klienten-Info — Archiv

Ver­schär­fung der Spe­ku­la­ti­ons­be­steue­rung von Fremdwährungsdarlehen

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Fremd­wäh­rungs­kre­di­te locken mit geringen Zinsen und der Mög­lich­keit, im Falle einer güns­ti­gen Wech­sel­kurs­ent­wick­lung Wäh­rungs­ge­win­ne zu erzielen. Aus diesem Grund nehmen auch immer mehr Pri­vat­per­so­nen Fremd­wäh­rungs­kre­di­te in Anspruch.
Sofern Wech­sel­kurs­ge­win­ne binnen eines Jahres (Spe­ku­la­ti­ons­frist) — z.B. durch Kon­ver­tie­rung in eine andere Währung — rea­li­siert werden, stellt sich die Frage nach der steu­er­li­chen Behand­lung. Die Kon­ver­tie­rung einer Fremd­wäh­rungs­schuld im Pri­vat­ver­mö­gen führte nach der bis­he­ri­gen Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung (Rz 6624a der EStR) nur dann zu steu­er­pflich­ti­gen Spe­ku­la­ti­ons­ein­künf­ten, wenn binnen eines Jahres die Kon­ver­tie­rung in Euro oder in eine über fixe Wech­sel­kur­se zum Euro gleich­ge­schal­te­te Währung erfolgte. Mangels Zufluss eines Kurs­vor­teils löste bislang eine Kon­ver­tie­rung in eine zum Euro wech­sel­kurs­la­bi­le Währung keine Steu­er­pflicht aus.
Nach nunmehr geän­der­ter Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung (um eine Gleich­be­hand­lung mit betrieb­li­chen Ein­künf­ten sicher­zu­stel­len) soll jedoch auch bei wech­sel­kurs­la­bi­len Wäh­run­gen im Kon­ver­tie­rungs­zeit­punkt eine defi­ni­ti­ve Rea­li­sie­rung des Kurs­ge­win­nes fest­ste­hen, so dass ein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn vorliegt. Bei Über­schrei­ten der jähr­li­chen Frei­gren­ze von ins­ge­samt € 440,- können daher binnen eines Jahres rea­li­sier­te Kon­ver­tie­rungs­ge­win­ne einer bis zu 50%igen Steu­er­be­las­tung unter­lie­gen. Ein Aus­gleich der Spe­ku­la­ti­ons­ein­künf­te mit anderen Ein­künf­ten ist dabei nicht möglich; es besteht ledig­lich eine Aus­gleichs­mög­lich­keit mit anderen Ver­lus­ten aus Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­ten. Es sollte daher jeden­falls darauf geachtet werden, dass eine Kon­ver­tie­rung der Fremd­wäh­rungs­schuld — nach Mög­lich­keit — außer­halb der ein­jäh­ri­gen Spe­ku­la­ti­ons­frist erfolgt.