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Kurz-Info: Dienst­zet­tel für freie Dienstverhältnisse

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Seit 1. August 2004 besteht die Ver­pflich­tung zur Aus­stel­lung eines Dienst­zet­tels, der min­des­tens die per­sön­li­chen Daten, den Beginn und das Ende des freien Dienst­ver­hält­nis­ses, die ver­ein­bar­te Dienst­leis­tung und das Entgelt zu ent­hal­ten hat.
Für Ver­trags­ver­hält­nis­se, die vor dem 1. August 2004 abge­schlos­sen worden sind, ist ein Dienst­zet­tel nur auf Ver­lan­gen binnen zwei Monaten aus­zu­stel­len, falls nicht ohnehin eine dies­be­züg­li­che schrift­li­che Ver­ein­ba­rung vorliegt.

Bild: © B. Wylezich — Fotolia