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Kurz-Info: EU-aus­län­di­sches Spar­gut­ha­ben erbschaftsteuerfrei!

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2006 

:: Gel­ten­des öster­rei­chi­sches Recht

§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG normiert die Steu­er­frei­heit für Kapi­tal­ver­mö­gen, soweit dessen Erträge im Zeit­punkt des Todes des Erb­las­sers der inlän­di­schen KESt unter­lie­gen. Aus­län­di­sche Spar­bü­cher wären daher voll erbschaftsteuerpflichtig.

:: Wider­spruch zum EU-Recht

Aus einem Urteil des EuGH 15.7.2004, C‑315/02 leitet der VwGH 21.10.2004, GZ 2003/13/0011 ab, dass die öster­rei­chi­sche Rechts­la­ge Art. 73b Abs. 1 EG-Vertrag — wegen unzu­läs­si­ger Beschrän­kung des freien Kapi­tal­ver­kehrs — EU-widrig ist.

:: Schluss­fol­ge­rung

In unmit­tel­ba­rer Anwen­dung des EU-Rechtes ist der Erwerb eines EU-aus­län­di­schen Spar­gut­ha­bens von Todes wegen daher erbschaftsteuerfrei. 

Bild: © Eisen­hans — Fotolia