Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Ehe­gat­ten­dienst­ver­hält­nis bei Unterbezahlung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2006 

Laut UFS-Linz vom 25. Juli 2005 erfährt der Fremd­ver­gleich eine Ein­schrän­kung, wenn der Betriebs­aus­ga­ben­cha­rak­ter einer Auf­wen­dung fest steht, wodurch es auf deren Ange­mes­sen­heit und Üblich­keit nicht mehr ankommt. In diesem Fall beschränkt er sich auf den Modus der Ver­trags­ab­wick­lung. Im kon­kre­ten Fall wurde der unan­ge­mes­se­ne Bezug einer Tier­arzt­gat­tin steu­er­lich aner­kannt und nicht als eheliche Bei­stands­pflicht qua­li­fi­ziert, zumal der Betrag über dem Taschen­geld lag. Vermerkt sei, dass für Tier­ärz­te kein Kol­lek­tiv­ver­trag besteht und bei Pra­xis­er­öff­nung die Ertrags­la­ge meist schlecht ist. Dies mag für die Ent­schei­dung eine Rolle gespielt haben. Bei ent­spre­chen­der Ver­trags­ge­stal­tung und ‑abwick­lung kann diese Argu­men­ta­ti­on aber u.U. hilf­reich sein.

Bild: © con­trast­werk­statt — Fotolia