Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Sicher­heits­tü­ren als Sonderausgaben

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2006 

Ausgaben für die Anschaf­fung von Sicher­heits­tü­ren können unter dem Titel “Wohn­raums­a­nie­rung” als “Topf-Son­der­aus­ga­ben” mit den ent­spre­chen­den Abzugs­be­schrän­kun­gen geltend gemacht werden. För­de­run­gen (z.B. in Wien 20% maximal aber € 400,- bei ein­flü­ge­li­gen Türen bzw maximal € 800,- bei zwei­flü­ge­li­gen Türen; in NÖ 30% maximal aber € 1.000,-) kürzen den als Son­der­aus­ga­ben absetz­ba­ren Betrag. Weitere Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung erhalten Sie in Wien bei der MA 50, Tel: 4000–74 860 bzw. bei ent­spre­chen­den Fachgeschäften.

Steuer-Tipp: Es kann sinnvoll sein, wenn der weniger ver­die­nen­de Ehe­part­ner und/oder der­je­ni­ge, der keine anderen Son­der­aus­ga­ben hat, die Kosten für die Sicher­heits­tür trägt. 

Bild: © jayrb — Fotolia