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Klienten-Info — Archiv

Basel II ab 2007 ver­pflich­tend / Bilanzierungsstandards

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2006 

Bank­ge­schäf­te sind ihrer Natur nach Risi­ko­ge­schäf­te. Die “Basler Eigen­mit­tel­emp­feh­lung” von 1988 (Basel I) hatte bereits zum Ziel, die Risken zu begren­zen, indem eine Eigen­ka­pi­tal­quo­te von 8% des Kre­dit­ri­si­kos emp­foh­len wurde. 1996 kam es zu einer Ergän­zung hin­sicht­lich des Markt­ri­si­kos.
Seit 2001 ist “Basel II” aktuell und wurde 2005 in einer EU-RL ver­an­kert, sowie in Öster­reich mit einer
BWG- Novelle ein­ge­führt. Seither wurden die Grund­sät­ze in der Kre­dit­wirt­schaft bereits schritt­wei­se (frei­wil­lig) umge­setzt. Ver­pflich­tend ist deren Ein­hal­tung bei Kre­di­ter­tei­lung von über 1 Mio. EURO aber erst ab 2007. Für das damit ver­bun­de­ne Rating des Kre­dit­wer­bers durch die Bank, somit die Ein­schät­zung des Kre­dit­ri­si­kos, ist u.a. die Qualität seines Rech­nungs­we­sens und die Bilan­zie­rung von aus­schlag­ge­ben­der Bedeu­tung. In den Klienten-Infos September/Oktober 2003 wurden die Grund­zü­ge und Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men bereits dargestellt.

Begriffs­de­fi­ni­tio­nen

:: Konzept von Basel II

Das Ziel ist die umfas­sen­de Abde­ckung aller wesent­li­chen Bank­ri­si­ken durch folgende Maßnahmen:

  1. Min­dest­ka­pi­tal­an­for­de­run­gen aus Kredit‑, Markt- und ope­ra­tio­na­len Risiken. Für die Ein­stu­fung der Kre­dit­wür­dig­keit ist das Rating­ver­fah­ren vorgesehen.
  2. Bank­auf­sicht­li­che Prü­fun­gen durch die behörd­li­che Bankenaufsicht.
  3. Markt­dis­zi­plin, wofür Offen­le­gungs­vor­schrif­ten für bestimm­te Bereiche des Bank­ge­schäf­tes bestehen.

- Trans­pa­renz­be­stim­mung

Die in der EU-RL nor­mier­te Bestim­mung, dass die Rating- Ent­schei­dung die Bank den Kunden offen­le­gen muss, ist in Öster­reich ledig­lich in Form einer Selbst­ver­pflich­tung der Banken über­nom­men worden. Das BMF ist aller­dings ver­hal­ten, die Befol­gung der­sel­ben zu beob­ach­ten. Bank­kun­den sollten daher die schrift­li­che Bekannt­ga­be der Rating-Ent­schei­dung anfor­dern, sie ent­spre­chend prüfen und notfalls dem BMF zur Unter­stüt­zung seiner Beob­ach­tungs­ob­lie­gen­hei­ten zur Kenntnis bringen.

:: Bilanz­stan­dards

- Inner­staat­li­ches Handelsrecht

Das HGB, ab 2007 UGB stellt in den §§ 201ff das Vor­sichts­prin­zip und den Gläu­bi­ger­schutz ins Zentrum und ist vom soge­nann­ten “Impa­ri­tä­ti­schen Rea­li­sa­ti­ons­prin­zip” (Aktiva niedrig, Passiva hoch zu bewerten) beherrscht.

:: Inter­na­tio­na­le Standards

- IAS/ IFRS für Europa

Die “Inter­na­tio­nal Financial Reporting Standards” stellen die Wei­ter­ent­wick­lung der “Inter­na­tio­nal Accoun­ting Standards” dar und sind gem. § 245 a UGB für den Kon­zern­ab­schluss bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men seit 2005 ver­pflich­tend. Für notie­ren­de Schuld­ti­tel ab 2007. Im Vor­der­grund steht die Bereit­stel­lung von ent­schei­dungs­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen für Aktio­nä­re und andere Inter­es­sens­grup­pen, ins­be­son­de­re durch ver­pflich­ten­de Bekannt­ga­be von Cash Flow, Eigen­ka­pi­tal­ver­än­de­rungs­spie­gel etc., wodurch eine höhere Trans­pa­renz gewähr­leis­tet ist.

- US-GAAP für USA

Die “United States Generally Accepted Accoun­ting Princi­ples” sind die meist ver­brei­te­ten Rech­nungs­le­gungs­me­tho­den in den USA und werden auch von euro­päi­schen Gesell­schaf­ten, die in die USA expan­die­ren, ange­wen­det. Sie ent­hal­ten ähnliche Grund­sät­ze wie IAS/IFRS.

Aus­wir­kung der Bilan­zie­rungs­me­tho­de auf Basel II

Da die Bilan­zie­rung nach IFRS zu einer höheren Eigen­ka­pi­tal­quo­te als nach HGB/UGB führt (Ansatz von Markt­wer­ten, die nicht mit den Anschaf­fungs­kos­ten gede­ckelt sind), bietet IFRS die Mög­lich­keit das Rating nach Basel II positiv zu beein­flus­sen. Es bleibt einem Kre­dit­neh­mer unbe­nom­men, zusätz­lich zum Jah­res­ab­schluss nach Han­dels­recht, auch einen nach IFRS zu erstel­len oder wenigs­tens der Bank ent­schei­dungs­re­le­van­te Zusatz­in­for­ma­tio­nen nach dem Muster von IFRS sowie sorg­fäl­ti­ge Busi­ness­plä­ne zu liefern. Die Chance auf mehr Kapi­tal­ge­ber bzw. güns­ti­ge­re Kre­dit­kon­di­tio­nen liegt in der höheren Trans­pa­renz der Rechnungslegung. 

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