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Kurz-Info: Pro­zess­kos­ten als Betriebsausgabe


Dezember 2007 

Besteht eine betrieb­li­che Ver­an­las­sung für den Prozess (z.B. Scha­den­er­satz), sind die damit ver­bun­de­nen Kosten — unab­hän­gig vom Ausgang des Pro­zes­ses — als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Dies gilt sowohl für das erst­in­stanz­li­che Ver­fah­ren, als auch für das selbst ange­streb­te, wenn auch erfolg­lo­se Beru­fungs­ver­fah­ren (UFSW 27.6.2007,GZ RV/0829‑W/03).

Bild: © PascalR — Fotolia