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Fall­frist 30. Juni 2007: Antrag auf Vor­steu­er­rück­erstat­tung 2006


Juni 2007 

:: Erstat­tung aus­län­di­scher Vor­steu­ern an inlän­di­sche Unternehmer

Öster­rei­chi­sche Unter­neh­mer können sich aus­län­di­sche Vor­steu­ern aus dem Jahr 2006 bis spä­tes­tens 30. Juni 2007 zurück­ho­len. Im Wesent­li­chen sind folgende Tat­be­stän­de betrof­fen: Rei­se­kos­ten (Hotel, Bewir­tung, PKW-Miete und Treib­stoff etc.) Reprä­sen­ta­ti­on, Dienst­leis­tun­gen (Beratung, Seminare, Kon­gres­se, Messen etc.).
Infor­ma­tio­nen für Erstat­tungs­mög­lich­kei­ten aus Deutsch­land erhält man unter der Inter­net­adres­se www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigen­hän­dig vom Steu­er­pflich­ti­gen zu unterschreiben.

:: Erstat­tung inlän­di­scher Vor­steu­ern an aus­län­di­sche Unternehmer

Aus­län­di­sche Unter­neh­mer können sich die öster­rei­chi­sche Vor­steu­er für 2006 eben­falls bis spä­tes­tens 30. Juni 2007 zurück­ho­len. Zustän­dig ist das Finanz­amt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881–0). Bei erst­ma­li­ger Bean­tra­gung ist ein Fra­ge­bo­gen (Verf 18) aus­zu­fül­len. Der Antrag (U5) und eine Unter­neh­mer­be­stä­ti­gung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Ori­gi­nal­be­le­ge sind einzureichen. 

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