Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

Wellness- und Semi­nar­leis­tun­gen im Umsatzsteuerrecht


Juni 2007 

Qua­li­fi­ka­ti­on von All- Inclusiv-Leistungen

In der Tou­ris­mus­bran­che werden Package- und All-Inclu­si­ve-Angebote immer häufiger. Sie umfassen ins­be­son­de­re die Benüt­zung von Sport­ein­rich­tun­gen und Tisch­ge­trän­ke beim Abend­essen. Es werden Begrü­ßungs­cock­tails gereicht oder Wan­de­run­gen durch­ge­führt. Diese im Package ent­hal­te­nen Leis­tun­gen können als Teil der umsatz­steu­er­lich mit dem 10%igen Steu­er­satz begüns­tig­ten Beher­ber­gungs­leis­tung gesehen werden, wenn dafür kein geson­der­tes Entgelt ver­rech­net wird. Rz. 1207 UStR enthält eine Auf­lis­tung der­ar­ti­ger Neben­leis­tun­gen wie: Orts­üb­li­ches Früh­stück, Kin­der­be­treu­ung, Ani­ma­ti­on, Verleih von Sport­ge­rä­ten, Abgabe von Lift­kar­ten, Ver­mie­tung von Park­plät­zen, Massagen, Bereit­stel­lung von Sauna, Dampfbad, Fit­ness­räu­men u.a. Handelt es sich um Neben­leis­tun­gen, sind sie steu­er­be­güns­tigt.

Keine Begüns­ti­gung, wenn Neben­leis­tung zu Haupt­leis­tung wird

  • Anders ist es, wenn neben normalen Beher­ber­gungs­leis­tun­gen auch geson­der­te Well­ness­leis­tun­gen ange­bo­ten werden und der Hotel­gast für das von ihm gewählte Well­ness­ar­ran­ge­ment einen von der bloßen Über­nach­tung ver­schie­de­nen Preis bezahlen muss. In diesem Fall sieht die Finanz­ver­wal­tung die Well­ness­leis­tung als selb­stän­di­ge Haupt­leis­tung an, die mit 20% zu ver­steu­ern ist. Dies gilt auch, wenn der­ar­ti­ge Leis­tun­gen von privaten Kur­an­stal­ten erbracht werden (grund­sätz­lich 10% für alle mit dem Kur­be­trieb ver­bun­de­nen Leis­tun­gen), da Well­ness­leis­tun­gen regel­mä­ßig für gesunde Menschen erbracht werden, nicht auf Heilung aus­ge­rich­tet sind und nicht von Ärzten ver­schrie­ben bzw. unter ärzt­li­cher Beauf­sich­ti­gung durch­ge­führt werden.
  • In der Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Semi­nar­räu­men sieht das BMF lt. Rz. 1200 UStR eine nicht begüns­tig­te Neben­leis­tung, welche daher eben­falls mit 20% ust­pflich­tig ist. 

Bild: © jayrb — Fotolia