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Keine Son­der­aus­ga­ben bei selbst durch­ge­führ­ter Wohnraumsanierung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Februar 2009 

Ausgaben zur Sanie­rung von Wohnraum (ein­schließ­lich Instand­set­zungs­auf­wen­dun­gen, ener­gie­spa­ren­de Maß­nah­men, Her­stel­lungs­auf­wen­dun­gen) sind dann als Son­der­aus­ga­be absetz­bar, wenn die Sanie­rung im unmit­tel­ba­ren Auftrag des Steu­er­pflich­ti­gen durch einen befugten Unter­neh­mer durch­ge­führt worden ist. Wie der UFS (GZ RV/2699‑W/08 vom 10.12.2008) jüngst bestä­tigt hat, erfüllen Mate­ri­al­rech­nun­gen alleine nicht diese Vor­aus­set­zung. Es ist somit kein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug bei Selbst­mon­ta­ge möglich! Dies gilt auch dann, wenn sich der Steu­er­pflich­ti­ge die Beauf­tra­gung eines Pro­fes­sio­nis­ten nicht leisten kann oder die Eigen­mon­ta­ge wesent­lich billiger kommt. Hin­ter­grund dieser rigo­ro­sen Bestim­mung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG) ist die Bekämp­fung von Pfusch.

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