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Klienten-Info — Archiv

Sys­te­ma­ti­sche Anpas­sung der Topf­son­der­aus­ga­ben an den geän­der­ten Steuertarif

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2009 

Topf­son­der­aus­ga­ben, das sind Ausgaben für Lebens‑, Unfall- und Kran­ken­ver­si­che­run­gen, für Wohn­raum­schaf­fung und –sanie­rung sowie für junge Aktien und Genuss­schei­ne, können betrags­mä­ßig nach oben hin beschränkt steu­er­lich geltend gemacht werden und redu­zie­ren sich mit stei­gen­dem Jah­res­ein­kom­men kon­ti­nu­ier­lich bis auf Null. Im Zuge der Ver­än­de­rung des ab der Ver­an­la­gung 2009 anzu­wen­den­den Steu­er­ta­rifs (Spit­zen­steu­er­satz von 50% ab 60.000 €), wird auch die Ober­gren­ze für die Ein­schlei­fung der Topf­son­der­aus­ga­ben von 50.900 € auf 60.000 € erhöht. Demnach können zukünf­tig ab einem Jah­res­ein­kom­men von über 60.000 € keine Topf­son­der­aus­ga­ben geltend gemacht werden. Ebenso sys­tem­be­dingt wird das Son­der­aus­ga­ben­pau­scha­le von 60 € bei Ver­an­la­gung und auch bei Lohn­steu­er­ab­zug nicht mehr der Ein­schlei­fung unterworfen.

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