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Begut­ach­tungs­ent­wurf Novelle Finanzstrafgesetz

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2013 

Seit 7. Mai liegt der Begut­ach­tungs­ent­wurf einer Novelle zum Finanz­straf­ge­setz vor. Mit dieser Novelle sollen ins­be­son­de­re zwei EU-Richt­li­ni­en (Recht auf Dol­met­sch­leis­tun­gen und Über­set­zun­gen im Straf­ver­fah­ren sowie Recht auf Beleh­rung und Unter­rich­tung) umge­setzt werden. Beide Richt­li­ni­en sehen eine Aus­wei­tung der Rechte der Beschul­dig­ten vor, die eine Anpas­sung der derzeit im Finanz­straf­ge­setz bestehen­den Rege­lun­gen not­wen­dig machen.

Ein weiterer Ände­rungs­vor­schlag wurde durch ein VfGH-Erkennt­nis (GZ B1070/11 vom 11.10.2012) her­vor­ge­ru­fen. Nach diesem Erkennt­nis sind aufgrund des Gleich­heits­sat­zes auch für den Vollzug von im ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen Finanz­straf­ver­fah­ren ver­häng­ten Ersatz­frei­heits­stra­fen die Erbrin­gung gemein­nüt­zi­ger Leis­tun­gen zulässig. Betrof­fen sind in einem ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen (nicht gericht­li­chen) Finanz­straf­ver­fah­ren bestraf­te Personen, bei denen die ver­häng­te Geld­stra­fe unein­bring­lich ist und daher die fest­ge­setz­te Ersatz­frei­heits­stra­fe voll­zo­gen wird. Diese Ände­run­gen sollen noch im Jahr 2013 in Kraft treten. Wir werden Sie über die weitere Ent­wick­lung selbst­ver­ständ­lich informieren. 

Bild: © a_korn — Fotolia