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Kurz-Info: Aus für den Beschäftigungsbonus

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2018 

Obwohl erst im Sommer 2017 beschlos­sen, kommt es mit 1.2.2018 bereits zum Ende des Beschäf­ti­gungs­bo­nus, da ab diesem Zeit­punkt keine Neu­an­trä­ge mehr gestellt werden können. Bis (zum 31.1.2018) recht­zei­tig über den AWS-För­der­ma­na­ger ein­ge­brach­te Anträge werden noch bear­bei­tet und führen wei­ter­hin zur För­de­rung.

Mit dem Beschäf­ti­gungs­bo­nus sollten ja neu­ge­schaf­fe­ne zusätz­li­che voll­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se geför­dert werden, wobei der Zuschuss bis zu drei Jahre lang jeweils einmal jährlich im Nach­hin­ein an den Arbeit­ge­ber aus­ge­zahlt wird. Das gilt für korrekt ein­ge­brach­te Alt­an­trä­ge wei­ter­hin, wobei der Abrech­nungs­stich­tag grund­sätz­lich ein Jahr nach Anmel­dung des für den Erst­an­trag rele­van­ten Dienst­ver­hält­nis­ses bei der Gebiets­kran­ken­kas­se liegt. 

Bild: © Eisen­hans — Fotolia