Service
Rundum die Beratung

Info-Corner

Klienten-Info — Archiv

SEPA-Last­schrift für Steuervorauszahlung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2019 

Seit Juli 2019 ist es möglich, die grund­sätz­lich vier­tel­jähr­lich vor­zu­neh­men­de Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung mittels SEPA-Last­schrift­man­dat (SEPA steht für Single Euro Payments Area) auto­ma­tisch vom Konto abbuchen zu lassen. Vorteil dabei ist, dass man sich dann nicht mehr selbst um die ter­min­ge­rech­te Über­wei­sung der Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung kümmern muss und mögliche Zah­lungs­ver­zü­ge und Säum­nis­fol­gen ver­mei­den kann.

Grund­vor­aus­set­zung ist die Ertei­lung einer Ein­zugs­er­mäch­ti­gung (SEPA-Last­schrift­man­dat) an das Finanz­amt — dies kann mittels Formular von der BMF-Webseite bzw. über Finan­zOn­line durch­ge­führt werden. Nach erfolg­rei­cher Ertei­lung der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erhält der Steu­er­pflich­ti­ge wenige Tage vor jedem Einzug der Steu­er­vor­aus­zah­lung eine Vor­ab­infor­ma­ti­on über die bevor­ste­hen­de Abbu­chung bei Fäl­lig­keit. Während die Ankün­di­gung der Höhe und des Zeit­punkts der Abbu­chung der Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung wenig über­ra­schend ist, kommt dieser Vor­ab­infor­ma­ti­on ein weiterer wesent­li­cher Infor­ma­ti­ons­cha­rak­ter zu. Erhält man nämlich keine solche Vor­ab­infor­ma­ti­on, muss wie bisher selb­stän­dig die Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung über­wie­sen werden. Infor­ma­tio­nen des BMF folgend bestehen abge­se­hen davon weitere Situa­tio­nen, in welchen keine auto­ma­ti­sche Ein­zie­hung des Betrags der Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung erfolgt (erfolgen kann). Dann ist ebenso eine manuelle Über­wei­sung durch­zu­füh­ren. Bei­spie­le dafür sind, wenn das Abga­ben­kon­to im Minus ist, sich die Kon­to­ver­bin­dung geändert hat oder sich das eigene Konto im Minus befindet. Selbst­ver­ständ­lich kann dann jeder­zeit wieder ein neues SEPA-Last­schrift­man­dat erteilt werden, um in den Genuss der auto­ma­ti­schen Abbu­chung zu gelangen. Darüber hinaus kann das SEPA-Last­schrift­man­dat ohne Angabe von Gründen jeder­zeit wider­ru­fen werden (z.B. via Finan­zOn­line, per Post oder Fax).

Bild: © mapoli-photo — Fotolia