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Finanz­amt — Ver­wir­rung um Steu­er­num­mer und gefälsch­te Nachrichten

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2023 

Aktuell kommt es vermehrt zu Ungemach tech­ni­scher Natur seitens des Finanz­amts. So wurden in letzter Zeit vom Finanz­amt häufig Mit­tei­lun­gen im Zusam­men­hang mit dem Übergang der Finanz­amts­zu­stän­dig­keit versendet. 

Konkret handelt es sich dabei um einen Wechsel vom Finanz­amt für Groß­be­trie­be zum Finanz­amt Öster­reich. Ärger­lich dabei ist, dass mit dem Übergang der Behör­den­zu­stän­dig­keit eine Änderung der Bank­ver­bin­dung für die Zahlung lau­fen­der Abgaben ein­her­geht. Idea­ler­wei­se handelt es sich dabei nur um eine tem­po­rä­re Unan­nehm­lich­keit, die in vielen Fällen auf einen tech­ni­schen Fehler zurück­zu­füh­ren ist — es ist eine zeitnahe Rück­über­tra­gung zum rich­ti­gen Finanz­amt zu erwarten. Inzwi­schen bzw. sofern der Zustän­dig­keits­wech­sel gerecht­fer­tigt ist, sollte beson­de­res Augen­merk auf die korrekte Bank­ver­bin­dung des Finanz­amts gelegt werden.

Ebenso sind in letzter Zeit gefälsch­te Nach­rich­ten per SMS und WhatsApp in Umlauf, welche als Absender “FINANZAMT” auf­wei­sen. In der Nach­richt wird das Ver­säum­nis vor­ge­wor­fen, offene For­de­run­gen nicht begli­chen zu haben und mit einem angeb­li­chen Pfän­dungs­ver­fah­ren gedroht (wenn nicht unver­züg­lich gezahlt wird). Da es sich dabei um eine Fäl­schung handelt und die Nach­richt nicht vom Finanz­amt stammt, sollte der mit­ge­sen­de­te Link nicht geöffnet werden und die Nach­richt gelöscht werden.

Bild: © Adobe Stock — blende11.photo